Beihilfe
Kosten
Unsere Leistungen rechnen wir gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten aller Leistungen, die wir für Sie erbringen und die auf der Rechnung stehen.
Eine Ausnahme stellt die Sitzungsziffer 870 dar. Diese wird häufig nicht in voller Höhe übernommen, sondern nur zum 2,3 fachen Satz gemäß GOP. Wir berechnen in der Regel den 2,9-fachen Satz (126,79€), sodass in der Regel ein Eigenanteil von ca. 25,00€ pro Sitzung anfällt.
Beantragung
Üblicherweise wird die Psychotherapie sowohl bei der Beihilfe als auch bei der Krankenversicherung beantragt, wobei die Krankenversicherung oftmals nur einen Durchschlag der Bewilligung der Beihilfe verlangt. Dies muss aber im Einzelfall geklärt werden.
Checkliste
Bitte beachten Sie folgende Checkliste bzgl. der Beantragung der Psychotherapie bei der Beihilfe:
- Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Antragsunterlagen Ihrer Beihilfestelle soweit wie möglich ausgefüllt mit. Die Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle einholen. Der Antrag nennt sich “Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie“
In den Antragsunterlagen muss die beihilfeberechtigte Person unterschreiben. Falls Sie über Ihre Eltern beihilfeversichert sind, muss das beihilfeversicherte Elternteil unterschreiben. - Name und Adresse Ihrer Beihilfestelle (z.B. Beihilfe Land Berlin, oder Beihilfe Bund
- Ihre Personalnummer bzw. die Personalnummer der beihilfeberechtigten Person.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Beihilfe häufig bis zu 5 Wochen dauern kann. Um eine Therapiepause zu vermeiden bitte wir Sie, die Unterlagen schon zur ersten Sitzung mitzubringen.